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Sonnenuntergang

Was ist im Sterbefall zu tun?

Was ist im Sterbefall zu tun? Jeder Verstorbene muss nach dem Berliner Bestattungsgesetz zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart und der Todesursache von einem Arzt untersucht werden. Die Angehörigen, in erster Linie Ehe- und Lebenspartner sowie volljährige Kinder und Eltern, aber auch alle anderen Personen, die einen Verstorbenen vorfinden, sind dazu verpflichtet diese so genannte "Leichenschau" unverzüglich zu veranlassen. Jeder niedergelassene Arzt, z.B. der Hausarzt, kann und muss auf Verlangen die Untersuchung durchführen. Wenn vom Arzt ein natürlicher Tod festgestellt wurde und Sie möchten, dass Ihr Angehöriger nun abgeholt wird, dürfen Sie selbstständig den Bestatter Ihres Vertrauens benachrichtigen. Natürlich können Sie, nach der Feststellung eines natürlichen Todes, wenn dies Ihr Wunsch ist, auch zunächst in Ruhe von Ihrem Angehörigen Abschied nehmen. Beachten Sie aber, dass ein Verstorbener nach dem Berliner Bestattungsgesetz innerhalb von 36 Stunden in einen anerkannten Aufbewahrungsraum überführt werden muss (z.B. zum Bestattungsunternehmen).

Bei Anzeichen für eine ungewisse oder nicht natürliche Todesursache ist der Arzt verpflichtet, die Polizei zu verständigen, die in der Regel eine „Beschlagnahme" aussprechen und dann die Abholung durch die Gerichtsmedizin oder einen Bestatter anordnen wird. Die Kosten für diese verfahrensbedingte Erstbergung im Polizeiauftrag werden vollständig durch die Polizei getragen. Für die anschließende Bestattung können Sie den Bestatter Ihrer Wahl völlig unabhängig von der Erstbergung beauftragen. Ihnen entsteht kein Nachteil, wenn Sie den Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen. Das von Ihnen beauftragte Unternehmen wird Ihren verstorbenen Angehörigen bei der Gerichtsmedizin oder dem mit der Erstbergung beauftragten Unternehmen abholen. Seien Sie nicht beunruhigt, besonders bei Todesfeststellungen durch den Notarzt oder einen anderen fremden Mediziner, der die Krankengeschichte Ihres Angehörigen nicht kennt, ist die Angabe einer ungeklärten Todesursache mit daraus folgender Beschlagnahme sehr häufig. In den allermeisten Fällen erfolgt wenige Tage später die Freigabe des Verstorbenen.

Bei Sterbefällen im Krankenhaus wird man Sie in der Regel persönlich benachrichtigen und um die Beauftragung der Abholung und der Bestattung bitten. Pflege- und Seniorenheime wiederum verfügen meist nicht über eigene Aufbewahrungsräume, entsprechend veranlassen diese meist umgehend die Abholung durch einen Bestatter. Bestimmen Sie deshalb bereits im Vorfeld mit Ihren Angehörigen einen Bestatter und teilen Sie diesen dem Heim verbindlich als zu beauftragendes Unternehmen mit.

In allen beschriebenen Fällen können Sie uns täglich 24 Stunden erreichen und mit einer Abholung beauftragen. Um anschließend alles Weitere zu Veranlassen, können Sie uns wochentäglich zwischen 9.00 und 17.00 sowie Sonnabends zwischen 9.00 und 12.00 Uhr in unserem Geschäft in der Hauptstraße 106 antreffen oder außerhalb dieser Zeit einen Termin vereinbaren, zu dem wir Sie, auf Ihren Wunsch, auch gern zu Hause besuchen können.

Für die Erledigung der Papiere im Sterbefall, die wir als Bestattungsunternehmen gerne für Sie übernehmen, werden eine Reihe von Dokumenten benötigt. Hier finden Sie eine Liste der Dokumente die gebraucht werden.