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Was ist im Todesfall zu tun - Ihre Checkliste

Wir möchten Ihnen in dieser schweren Zeit beistehen.

Unsere Checkliste für den Todesfall kann Ihnen helfen, an alles Wichtige zu denken.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir für Sie da. Auf Wunsch besuchen wir Sie auch gerne zu Hause.

Inhaltsverzeichnis

Leichenschau und rechtliche Verpflichtungen

Im Sterbefall sind bestimmte Schritte und rechtliche Verpflichtungen zu beachten. 

Jeder Verstorbene muss nach dem Berliner Bestattungsgesetz zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart und der Todesursache von einem Arzt untersucht werden. Die Angehörigen, insbesondere Ehe- und Lebenspartner, volljährige Kinder und Eltern, sind dazu verpflichtet, diese ‚Leichenschau‘ unverzüglich zu veranlassen. Jeder niedergelassene Arzt, z.B. der Hausarzt, kann und muss auf Verlangen die Untersuchung durchführen.

Natürlicher Tod und Bestattungsverfahren

Wenn vom Arzt ein natürlicher Tod festgestellt wurde, können Sie den Bestatter Ihres Vertrauens benachrichtigen. Beachten Sie, dass ein Verstorbener nach dem Berliner Bestattungsgesetz innerhalb von 36 Stunden in einen anerkannten Aufbewahrungsraum überführt werden muss.

Ungewisse oder nicht natürliche Todesursachen

Bei Anzeichen für eine ungewisse oder nicht natürliche Todesursache ist der Arzt verpflichtet, die Polizei zu verständigen, die in der Regel eine ‚Beschlagnahme‘ aussprechen und dann die Abholung durch die Gerichtsmedizin oder einen Bestatter anordnen wird. Die Kosten für diese verfahrensbedingte Erstbergung im Polizeiauftrag werden vollständig durch die Polizei getragen.

Für die anschließende Bestattung können Sie den Bestatter Ihrer Wahl völlig unabhängig von der Erstbergung beauftragen. Ihnen entsteht kein Nachteil, wenn Sie den Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen. Das von Ihnen beauftragte Unternehmen wird Ihren verstorbenen Angehörigen bei der Gerichtsmedizin oder bei dem mit der Erstbergung beauftragten Unternehmen abholen. Seien Sie nicht beunruhigt, besonders bei Todesfeststellungen durch den Notarzt oder einen anderen fremden Mediziner, der die Krankengeschichte Ihres Angehörigen nicht kennt, ist die Angabe einer ungeklärten Todesursache mit daraus folgender Beschlagnahme sehr häufig. In den allermeisten Fällen erfolgt wenige Tage später die Freigabe des Verstorbenen.

Sterbefälle in Einrichtungen

Bei Sterbefällen im Krankenhaus wird man Sie in der Regel persönlich benachrichtigen und um die Beauftragung der Abholung und der Bestattung bitten. Pflege- und Seniorenheime wiederum verfügen meist nicht über eigene Aufbewahrungsräume, entsprechend veranlassen diese meist umgehend die Abholung durch einen Bestatter. Bestimmen Sie deshalb bereits im Vorfeld mit Ihren Angehörigen einen Bestatter und teilen Sie diesen dem Heim verbindlich als zu beauftragendes Unternehmen mit.

Kontakt und weitere Schritte

In allen beschriebenen Fällen können Sie uns täglich 24 Stunden erreichen. Um alles Weitere zu veranlassen, können Sie uns wochentäglich zwischen 9.00 und 17.00 Uhr sowie Sonnabends zwischen 9.00 und 12.00 Uhr in unserem Geschäft in der Hauptstraße 106 antreffen. Sie können auch außerhalb dieser Zeiten einen Termin vereinbaren, zu dem wir Sie, auf Ihren Wunsch, auch gern zu Hause besuchen können

Für die Erledigung der Papiere im Sterbefall benötigen wir bestimmte Dokumente. Hier finden Sie eine Liste der benötigten Dokumente.

Kontaktieren Sie uns

Unsere Öffnungszeiten
Montag – Freitag von 9.00 – 17.00 Uhr
Samstag von 9.00 – 12.00 Uhr
Unsere Hauptfiliale:
Hauptstraße 106
10827 Berlin

Auch außerhalb dieser Zeiten stehen wir Ihnen nach Vereinbarung ständig zur Verfügung. Auf Wunsch besuchen wir Sie auch gerne zu Hause

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

Datenschutz
Wir, Kluth-Bestattungen Inh. Fabian Lenzen e.Kfm. (Firmensitz: Deutschland), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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