Was ist im Sterbefall zu tun?
Was ist im Sterbefall zu tun? Jeder Verstorbene muss nach dem Berliner Bestattungsgesetz zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart und der Todesursache von einem Arzt untersucht werden. Die Angehörigen, in erster Linie Ehe- und Lebenspartner sowie volljährige Kinder und Eltern, aber auch alle anderen Personen, die einen Verstorbenen vorfinden, sind dazu verpflichtet diese so genannte "Leichenschau" unverzüglich zu veranlassen. Jeder niedergelassene Arzt, z.B. der Hausarzt, kann und muss auf Verlangen die Untersuchung durchführen. Wenn vom Arzt ein natürlicher Tod festgestellt wurde und Sie möchten, dass Ihr Angehöriger nun abgeholt wird, dürfen Sie selbstständig den Bestatter Ihres Vertrauens benachrichtigen. Natürlich können Sie, nach der Feststellung eines natürlichen Todes, wenn dies Ihr Wunsch ist, auch zunächst in Ruhe von Ihrem Angehörigen Abschied nehmen. Beachten Sie aber, dass ein Verstorbener nach dem Berliner Bestattungsgesetz innerhalb von 36 Stunden in einen anerkannten Aufbewahrungsraum überführt werden muss (z.B. zum Bestattungsunternehmen).
Bei Anzeichen für eine ungewisse oder nicht natürliche Todesursache ist der Arzt verpflichtet, die Polizei zu verständigen, die in der Regel eine „Beschlagnahme" aussprechen und dann die Abholung durch einen Bestatter anordnen wird. Bitten Sie in diesem Fall die Polizeibeamten um eine Abholung durch den Bestatter Ihres Vertrauens. Seien Sie nicht beunruhigt, besonders bei Todesfeststellungen durch den Notarzt oder einen anderen fremden Mediziner, der die Krankengeschichte Ihres Angehörigen nicht kennt, ist die Angabe einer ungeklärten Todesursache mit daraus folgender Beschlagnahme sehr häufig. In den allermeisten Fällen erfolgt wenige Tage später die Freigabe des Verstorbenen.
Bei Sterbefällen im Krankenhaus wird man Sie in der Regel persönlich benachrichtigen und um die Beauftragung der Abholung und der Bestattung bitten. Pflege- und Seniorenheime wiederum verfügen meist nicht über eigene Aufbewahrungsräume, entsprechend veranlassen diese meist umgehend die Abholung durch einen Bestatter. Bestimmen Sie deshalb bereits im Vorfeld mit Ihren Angehörigen einen Bestatter und teilen Sie diesen dem Heim verbindlich als zu beauftragendes Unternehmen mit.
In allen beschriebenen Fällen können Sie uns täglich 24 Stunden erreichen und mit einer Abholung beauftragen. Um anschließend alles Weitere zu Veranlassen, können Sie uns wochentäglich zwischen 9.00 und 17.00 sowie Sonnabends zwischen 9.00 und 12.00 Uhr in unserem Geschäft in der Hauptstraße 106 antreffen oder außerhalb dieser Zeit einen Termin vereinbaren, zu dem wir Sie, auf Ihren Wunsch, auch gern zu Hause besuchen können.
Für die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt werden wir, die Geburtsurkunde bzw. die Heiratsurkunde und ggf. die Sterbeurkunde des Ehegatten oder einen Auszug aus dem Familienbuch benötigen.
